Die Retourenbegrenzung

Die Retourenbegrenzung

Die Retourenbegrenzung dient dazu, ihre Preise und damit auch Ihren finanziellen Erfolg bei Ihren Kunden kalkulierbar zu machen!

1 – Wie wird die Retourenbegrenzung für einen Kunden aktiviert?

a) Sie rufen in Bäckerei Plus! V2 den Kundendatensatz jenes Kunden auf, mit dem Sie eine Retourwarenbegrenzung vereinbart haben und geben in der Registerkarte „Preise“ mit einem Häkchen an, dass der Kunde eine Retourenbegrenzung hat und dann, auf wieviele Prozent des Retourwarenwertes die Retourenvergütung zu begrenzen ist. Notieren Sie bei dieser Gelegenheit auch gleich, welche Preislisten-Nummer dieser Kunde hat!

b) Sie müssen nun nur noch festlegen, welche Artikel von der Retourenbegrenzung betroffen sein sollen! Rufen Sie dazu die Tabelle für die Wartung der Preislisten in 4-7-1 auf und stellen die Preisliste des zuvor angewählten Kunden ein.

Markieren Sie nun in der Spalte „RetBg“ alle jene Artikel, die alle zusammen für lästig hohe Retouren bei diesem Kunden verantwortlich sein werden oder es schon sind.

Beachten Sie, dass andere Kunden, die die gleiche Preisliste haben, bei denen aber keine Retourenbegrenzung eingeschaltet ist, auch keine Retourenbegrenzung auf ihren Sammelrechnungen sehen werden!

c) Beachten Sie, dass die Markierung „Retourenbegrenzung“ in den Lieferschein-Zeilen unsichtbar gespeichert ist, aber von da her die Berechnung bei der Erstellung der Sammelrechnung ansetzt!

Sie können das für die laufende Fakturenperiode rückwirkend korrigieren, indem Sie in 6-3 die Preise nur für diesen Kunden und den laufenden Abrechnungszeitraum für die „nicht geänderten Preise“ richtigstellen lassen. Damit wird das Kennzeichen für die Retourenbegrenzung in die Lieferscheinzeilen rückwirkend eingetragen!

Nun ist alles vorbereitet und Sie können eine Sammelrechnung mit Retourenbegrenzung erstellen!

 

2 – Wie sieht dann die Rechnung aus?

Ich habe Ihnen hier eine Rechnung vorbereitet, an der Sie den Effekt der Retourenbegrenzung sehen können!

Zuerst beachten Sie bitte den Stern in der Spalte „B“, was Retouren-Begrenzung bedeutet. Der Artikel #1 – die Maschinsemmel – wurde im Menüpunkt 4-7-1 für die Retourenbegrenzung aktiviert.

Der gute Kunde hat 500 Semmeln bestellt und 250 zurückgegeben. Bei den Baunzerln geht er ähnlich großzügig mit dem Geld der Bäckerei Mustermann um, auch da gibt er die Hälfte zurück!

Nun tritt aber die Vereinbarung zur Retourenbegrenzung in Kraft! Es wird einmal der Lieferwert jener Artikel ermittelt, die unter die Vereinbarung fallen: 500 Semmeln x 0,154 = 77,- Euro. Der Retourenwert, also 250 Semmeln x 0,154 = 38,50 Euro.

Vereinbart waren 5% Retouren, also 3,85,- Euro – den Rest muss laut Vereinbarung zur Retourenbegrenzung der Kunde der Bäckerei Mustermann tragen, also 38,50 abzüglich der 3,85 Euro, was 34,65 ausmacht. Diese 34,65 werden der Rechnung wieder zugeschlagen!

Tatsächlich muss die Bäckerei Mustermann von den 38,50 also nur 3,85 tragen, der Rest geht laut Vereinbarung zu Lasten des Kunden! Zusammen mit dem Retourenwert für die 10 Baunzerln (3,50) sind von der Bäckerei Mustermann also insgesamt nur 3,85 + 3,50 = 7,35 Euro zu tragen!

Die Bäckerei Mustermann hat je Semmel einen Netto-Verkaufswert von 14,63 Cent und je Baunzerl aber nur 17,5 Cent erlöst. Die Semmeln sind mit ach und weh OK, die Baunzerln hingegen gar nicht. Mit den 5% Retourenbegrenzung wäre der erlöste Betrag je Baunzerl 33,3 Cent gewesen, also fast das Doppelte dessen, was tatsächlich je Baunzerl bezahlt wurde!

Ohne Retourenbegrenzung sähe das Ergebnis katastrophal aus! Bei einem verrechenbaren Umsatz von 38,50 + 3,50 = 42,- Euro müsste Retourware im selben Verkaufswert von 42,- geschultert werden! Jedes Stück würde also nur zum halben Verkaufswert geliefert! Je Maschinsemmel würde die Bäckerei Mustermann nur 7,7 Cent und je Baunzerl nur 17,5 Cent erhalten. Beide Preise liegen deutlich unter den Herstellkosten!

Links sehen Sie die Übersicht über die Verhältnisse ohne Retourenbegrenzung. Der Gesamtlieferwert wäre netto 84 Euro, der Gesamt-Retourenwert 42 Euro, daraus ergäbe sich ein Retourenprozentsatz von 50% !

Mit der Retourenbegrenzung wurde das Retourenproblem effektiv auf den Kunden verlagert. Es liegt an ihm zu entscheiden, ob er am Abend noch Ware anbieten will und wieviele Retouren er dafür in Kauf nimmt. Hat er ohnehin hohe Preise, dann muss ihn die Retourenbegrenzung nicht so sehr kümmern wie wenn seine Backwarenpreise durch Konkurrenz unter Druck sind. Doch das ist nicht mehr das Problem der Bäckerei Mustermann ….